COMPLIANCE OFFICER VERTRAG FÜR DAS GESUNDHEITSWESENZwischen [Name der Einrichtung], vertreten durch [Name des Geschäftsführers], mit Sitz in [Adresse der Einrichtung], im Folgenden als "Arbeitgeber" bezeichnet, und [Name des Compliance Officers], wohnhaft in [Adresse des Compliance Officers], im Folgenden als "Compliance Officer" bezeichnet, wird folgender Vertrag über die Bestellung eines Compliance Officers im Gesundheitswesen geschlossen:
1. Präambel1.1 Der Arbeitgeber ist im Gesundheitswesen tätig und unterliegt einer Vielzahl von gesetzlichen, regulatorischen und ethischen Vorgaben. 1.2 Der Compliance Officer wird bestellt, um ein effektives Compliance-Management-System aufzubauen, zu implementieren und zu überwachen, sowie Verstöße gegen geltende Vorschriften zu verhindern.
2. Vertragsgegenstand2.1 Der Compliance Officer wird mit der Einrichtung und Überwachung eines Compliance-Management-Systems betraut. 2.2 Zu den Aufgaben des Compliance Officers gehören insbesondere: - Identifikation und Bewertung von Compliance-Risiken,
- Schulung von Mitarbeitern zu relevanten Themen (z. B. Datenschutz, Korruptionsprävention, Medizinproduktegesetz),
- Überprüfung von Prozessen und Dokumentationen im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben,
- Durchführung interner Audits,
- Untersuchung von Verdachtsfällen und Berichterstattung an die Geschäftsführung.
Optionale Klausel: Es kann vereinbart werden, dass der Compliance Officer zusätzlich für die Einhaltung bestimmter branchenspezifischer Vorschriften (z. B. AMG, MPDG) verantwortlich ist.
3. Stellung des Compliance Officers3.1 Der Compliance Officer ist direkt der Geschäftsführung unterstellt und in seiner Tätigkeit unabhängig. 3.2 Der Compliance Officer hat das Recht, jederzeit Einsicht in relevante Unterlagen und Systeme zu nehmen. 3.3 Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Compliance Officer die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Ressourcen und Befugnisse bereitzustellen.
4. Pflichten des Compliance Officers4.1 Der Compliance Officer verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorgaben. 4.2 Der Compliance Officer wahrt strikte Vertraulichkeit über alle im Rahmen seiner Tätigkeit erlangten Informationen, auch über das Vertragsende hinaus. 4.3 Der Compliance Officer hat regelmäßig Berichte an die Geschäftsführung zu erstellen, einschließlich: - Identifizierter Risiken,
- Empfohlener Maßnahmen zur Risikominderung,
- Ergebnisse durchgeführter Audits.
Optionale Klausel: Der Compliance Officer kann verpflichtet werden, eine jährliche Compliance-Erklärung vorzulegen.
5. Vergütung5.1 Der Compliance Officer erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von [Betrag]. 5.2 Zusätzlich werden alle im Rahmen der Tätigkeit anfallenden notwendigen Kosten (z. B. für Reisen, Schulungen oder externe Beratung) vom Arbeitgeber übernommen, sofern sie vorher genehmigt wurden. Optionale Klausel: Ein Bonusmodell kann vereinbart werden, das auf der erfolgreichen Umsetzung von Compliance-Maßnahmen basiert.
6. Dauer und Beendigung6.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 6.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] zum Monatsende gekündigt werden. 6.3 Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, z. B.: - grobe Pflichtverletzungen,
- Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten.
6.4 Bei Beendigung des Vertrags ist der Compliance Officer verpflichtet, sämtliche Unterlagen und vertraulichen Informationen zurückzugeben.
Rechtsprechung: - BAG, Urteil vom 28.11.2019, Az. 8 AZR 125/19: Compliance-Officer-Verträge sollten klar regeln, ob der Compliance Officer eine interne oder externe Rolle einnimmt.
7. Haftung7.1 Der Compliance Officer haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten. 7.2 Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und für Entscheidungen, die auf Grundlage von Empfehlungen des Compliance Officers getroffen werden. Optionale Klausel: Eine Berufshaftpflichtversicherung für den Compliance Officer kann durch den Arbeitgeber abgeschlossen werden.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz8.1 Der Compliance Officer verpflichtet sich, alle ihm bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten streng vertraulich zu behandeln. 8.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 8.3 Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich gemäß der DSGVO und anderer relevanter Datenschutzvorschriften.
9. Ressourcen und Unterstützung9.1 Der Arbeitgeber stellt sicher, dass dem Compliance Officer ausreichende finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung stehen. 9.2 Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen zu finanzieren, die für die Erfüllung der Aufgaben des Compliance Officers erforderlich sind.
10. Nebenabreden und Änderungen10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. 10.2 Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich niedergelegt und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.
11. Schlussbestimmungen11.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der [z. B. Bundesrepublik Deutschland]. 11.2 Gerichtsstand ist [Ort]. 11.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Unterschriften: Für den Arbeitgeber | Für den Compliance Officer |
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Name, Funktion, Unterschrift | Name, Funktion, Unterschrift |
Ort, Datum:
Anlagen (falls erforderlich): - Anhang 1: Detaillierte Aufgabenbeschreibung
- Anhang 2: Ressourcenplan
- Anhang 3: Vergütungsstruktur
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