Arzthaftungsrecht/ Recht der LeistungserbingerDas Arztrecht oder Arzthaftungsrecht ist kein Sondergesetz der Ärzte. Vielmehr greifen die allgemeinen vertraglichen oder (in erster Linie) zivilrechtlichen Haftungsregeln, die allerdings im Lichte der tatsächlichen Spezialmaterie durch eine Fallrechtsprechung besonders ausgeprägt wurde. Beim Arzthaftungsrecht beraten und vertreten wir Patienten, Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser in allen Fragen ziviler Schadensersatzansprüche sowie im Schmerzensgeldrecht. ArztfehlerArztfehler sind insbesondere Diagnosefehler, Therapiefehler, Operationsfehler sowie Organisationsfehler und Fehler im Zusammenhang mit Aufklärungspflichten. Ein solcher Arztfehler liegt dann vor, wenn der Standard ärztlicher Behandlung nicht erreicht wird. Leistungserbringer und PatientenAls Anwaltskanzlei beraten und vertreten wir zum einen Patienten und andererseits auch Ärzte, Krankenhäuser oder die zugehörige Versicherungen. Wir stehen von Fall zu Fall auch auf der Seite der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Dadurch können wir Ihren Fall durch unsere strenge, erfahrene und zielorientierte Arbeitsweise lösen: - Wir sind schnell, effektiv und bleiben in jedem Fall mit der erforderlichen Ausdauer, Strenge und Erfahrung an der Lösung Ihres Falles, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
- Wir berechnen Ihre Ansprüche anhand der medizinischen Abläufe und sorgen z.B. durch Einsicht in Ihre Patientenakte für Transparenz.
- Natürlich sind wir bundesweit tätig; Sie können uns telefonisch, per Telefax, per eMail oder auch vermittels Punkt-zu-Punkt Übertragungen erreichen.
- Ihr Ziel ist unser Ziel.
So beraten und vertreten wir Sie u.a. in den folgenden arzthaftungsrechtlichen Fällen:- Arzthaftungsrecht/ Schadensrecht: Abwehr oder Duchsetzung von Ansprüchen bei Behandlungsfehlern, bei Aufklärungsmängeln, bei Therapiefehlern, bei Fehlmedikationen etc.
- Beweisführung und Beweissicherung: Im Zusammenhang mit der Beweissicherung oder der Verteidigung oder Aufdeckung der Arzthaftung (medizinischer Verlauf, Einsichtnahme in die Patientenakte).
- Strafrechtliches Arzthaftungsrecht (strafrechtliche Verantwortung der Leistungserbringer/ Anspruchsabwehr).
- Honorarrecht: Bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Honoraransprüchen des Arztes oder der Heilpraktiker sowie sonstiger Einrichtungen im Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Spezialkliniken, Krankengymnasten, alternativer Medizinformen etc.).
- Versicherungsrecht: Krankenversicherung (privat/ gesetzlich/ Zusatzversicherung)/ Rentenversicherung.
Wir stehen ganz auf Ihrer Seite und nie auf der Gegenseite. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit und informieren Sie sich durch unsere Experten. Weitere Informationen zum Arzthaftungsrecht. Sonstige Themen zum Arzthaftungsrecht:- Arztfehler
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