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Kanzlei

horak Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei.

Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschafts- und Privatrechts. Das ist auch gut so.

Wir bieten jedoch mehr. Unsere Anwälte sind spezialisiert. Sie kennen uns vielleicht schon, weil Sie uns beauftragt haben. Eventuell kennen Sie einen unserer Anwälte auch aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen, unseren Seminaren oder sonstigen Auftritten.

Sollten Sie zum ersten Mal von uns hören, bieten wir Ihnen an, einen zuverlässigen anwaltlichen Partner kennenzulernen, der Ihren Erfolg mitgestaltet. Oder Sie interessieren sich aufgrund unseres Profils für einen unserer Schwerpunkte, der Ihnen in Ihrem Beraternetzwerk noch fehlt.

Gesundheitsrechtler, also Rechtsanwälte (und teils Patentanwälte in ihren Gebieten), spielen eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen. Sie können in zahlreichen Bereichen beraten, vertreten und strategische sowie operative Unterstützung leisten. Mit der zunehmenden Komplexität des Gesundheitswesens, neuen Technologien und Regularien wird ihre Bedeutung künftig weiter wachsen.


1. Beratung im Gesundheitsrecht

Rechtskonformität und Compliance:

  • Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Datenschutz, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht).
  • Beratung zu Anti-Korruptionsregeln und Compliance-Programmen (§§ 299a, 299b StGB).
  • Unterstützung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen (EU-Verordnungen, nationale Gesetze).

Arzneimittel- und Medizinprodukterecht:

  • Beratung zu Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren für Arzneimittel und Medizinprodukte.
  • Unterstützung bei der Klassifizierung und Verkehrsfähigkeit von Gesundheitsprodukten.
  • Beratung zu Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheitsüberwachung).

Vertragsgestaltung:

  • Erstellung und Prüfung von Lizenz-, Liefer- und Kooperationsverträgen.
  • Gestaltung von Verträgen für Forschung und Entwicklung, z. B. bei klinischen Studien.
  • Vertragsmanagement im Bereich digitaler Gesundheitsanwendungen (Apps, KI).

Berufs- und Vergütungsrecht:

  • Beratung von Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu berufsrechtlichen und vergütungsrechtlichen Fragen.
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Chefarztverträgen und Praxisübernahmen.

Wettbewerbs- und Werberecht:

  • Beratung zu Heilmittelwerbung (HWG) und allgemeinen Werbevorschriften.
  • Vertretung bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen (z. B. Abmahnungen, Klagen).


2. Vertretung und Prozessführung

Gerichtsverfahren:

  • Vertretung in Zivil-, Verwaltungs- und Strafverfahren.
  • Arzthaftungsprozesse (Patientenrechte, Behandlungsfehler).
  • Streitigkeiten um die Zulassung und Vergütung medizinischer Leistungen.

Behördenverfahren:

  • Unterstützung bei Genehmigungen und Verwaltungsverfahren (z. B. nach AMG, IfSG).
  • Vertretung vor Sozialgerichten bei Streitigkeiten mit Krankenkassen.

Patent- und Markenrecht:

  • Durchsetzung und Verteidigung gewerblicher Schutzrechte für Arzneimittel, Medizinprodukte und Marken.
  • Vertretung in Patentverletzungsprozessen (z. B. bei Generika).


3. Strategien und Managementunterstützung

Markteintrittsstrategien:

  • Beratung bei der Einführung neuer Arzneimittel, Medizinprodukte oder digitaler Gesundheitsanwendungen (z. B. DiGA).
  • Unterstützung bei der Einhaltung internationaler Standards und Harmonisierung der Rechtsvorschriften.

M&A und Kooperationsprojekte:

  • Beratung bei Ãœbernahmen, Fusionen und Joint Ventures im Gesundheitssektor.
  • Due Diligence zur Bewertung rechtlicher Risiken.

Digitalisierung und Innovation:

  • Strategien zur Integration digitaler Technologien im Gesundheitswesen (Telemedizin, KI, Blockchain).
  • Beratung zu Datenschutz und Cybersecurity im Gesundheitssektor.

Krisenmanagement:

  • Unterstützung bei der Bewältigung von Produktkrisen (z. B. Rückrufaktionen).
  • Beratung bei Epidemien und Pandemien (z. B. rechtliche Pflichten im Infektionsschutz).


4. Zukunftsaufgaben für Gesundheitsrechtler

Digital Health und KI:

  • Entwicklung rechtssicherer Rahmenbedingungen für KI-gestützte Diagnosetools und digitale Gesundheitsanwendungen.
  • Beratung zu regulatorischen Anforderungen für smarte Medizinprodukte (z. B. Wearables).

Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien:

  • Unterstützung bei der Umsetzung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Zielen (ESG) in Gesundheitsunternehmen.
  • Beratung zu umweltfreundlichen Produktions- und Lieferketten.

Globalisierung und Internationalisierung:

  • Unterstützung bei der Einhaltung internationaler Gesundheitsvorschriften (z. B. WHO, TRIPS).
  • Strategien für den Marktzugang in Drittstaaten.

Personalisierte Medizin:

  • Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen für Gen- und Zelltherapien.
  • Schutz geistigen Eigentums bei innovativen Therapien.

Public-Private Partnerships (PPP):

  • Unterstützung bei Kooperationen zwischen staatlichen und privaten Akteuren, z. B. im Krankenhausbau oder bei Forschungsprojekten.

Gesundheitsdatennutzung:

  • Beratung zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Big Data und Gesundheitsforschung.
  • Entwicklung von Modellen zur datenschutzkonformen Nutzung medizinischer Daten.

Pandemie- und Krisenmanagement:

  • Entwicklung von rechtlichen Leitlinien und Notfallplänen.
  • Beratung bei der Beschaffung und Verteilung medizinischer Ressourcen.


Gesundheitsrechtler sind unverzichtbare Partner für Akteure im Gesundheitswesen. Mit ihrer Expertise in rechtlichen, strategischen und regulatorischen Fragen tragen sie dazu bei, Innovationen voranzutreiben, rechtliche Risiken zu minimieren und das Management zu unterstützen. Ihre Rolle wird durch den technologischen Fortschritt, die Digitalisierung und globale Herausforderungen wie Pandemien und Klimawandel in Zukunft noch bedeutender.

Unser Profil wird durch unsere Anwälte geprägt. Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir im Einzelfall auch alternativen Lösungswegen, z.B. durch Mediation, offen gegenüber.

Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner. Selbstverständlich ist Ihr Ansprechpartner für Sie auch tatsächlich “ansprechbar” - das Kommunikationsmittel können Sie wählen. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.

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