MandantenInsbesondere auch im Gesundheitsrecht beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen. So gehören zu unseren Mandanten die nachfolgenden: - Ärzte und Zahnärzte: Unterstützung bei Behandlungsfehlern, Praxisgründungen, berufsrechtlichen Verfahren oder der Gestaltung von Kooperationsverträgen.
- Krankenhäuser und Kliniken: Beratung zu Abrechnungsstreitigkeiten, Vergaberecht, Compliance, Krankenhausfinanzierung und Arbeitsrecht.
- Apotheken und Apotheker: Begleitung bei Apothekengründungen, Übernahme und Verkauf von Apotheken, sowie Vertretung in Fällen der Arzneimittelpreisbindung und Wettbewerbsrecht.
- Pflegeeinrichtungen: Beratung zu Vergütungsfragen, Compliance bei SGB XI-Vorgaben, sowie Vertretung in Verfahren mit Krankenkassen oder dem MDK.
- Medizinproduktehersteller: Unterstützung bei der Einhaltung der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR), CE-Zertifizierungen und Produktkennzeichnung.
- Pharmaunternehmen: Beratung zu Arzneimittelzulassungen, Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und Arzneimittelgesetzes (AMG), sowie Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten.
- Krankenkassen: Beratung in Leistungs- und Vergütungsstreitigkeiten, Vertragsverhandlungen mit Leistungserbringern und Compliance-Fragen.
- Heilpraktiker und alternative Heilberufe: Unterstützung bei Zulassungsfragen, berufsrechtlichen Vorgaben und werberechtlichen Streitigkeiten.
- Patienten: Vertretung in Behandlungsfehlerprozessen, Patientenrechten und Schadensersatzforderungen.
- Verbände und Organisationen im Gesundheitswesen: Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Lobbyarbeit und Gesetzgebungsverfahren.
- Start-ups im Gesundheitssektor: Unterstützung bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), Datenschutz (DSGVO) und regulatorischen Anforderungen.
- Gemeinschaftspraxen und medizinische Versorgungszentren (MVZ): Beratung zu Gründung, Finanzierung, Vertragsgestaltung und Abrechnungsfragen.
- Gesundheitspolitische Institutionen: Unterstützung bei Gesetzesvorhaben und Regulierungsprozessen.
- Arzneimittelgroßhändler: Beratung zu Lieferketten, Preissystemen und regulatorischen Anforderungen.
- Private Versicherer: Vertretung bei Streitigkeiten mit Versicherten, Vertragsgestaltung und Regulierungsfragen.
Jeder dieser Mandanten bringt spezifische rechtliche Fragestellungen mit, die individuell und mit spezialisierten Kenntnissen bearbeitet werden müssen, dazu gehören die folgenden Mandanten: - Apotheken
- Ärztliche Einrichtungen (Praxen, Gemeinschaften, Häuser),
- Bildungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, Fachschulen),
- Einrichtungen zur Beherbergung von Gästen (Hotels, Pensionen, Clubs),
- Existenzgründer und -nachfolger,
- Forschungs- und Entwicklungsunternehmen sowie -einrichtungen,
- Handel (Arzneimittel, Drogeristen, Lebensmittel, Medizinprodukte),
- Kureinrichtungen, Kliniken,
- Krankenhäuser
- Industrieunternehmen (Chemie, Getränke, Lebensmittel, Pharmazie, Umwelttechnik, Verpackung),
- Kommunen (Gemeinden, Kreise, Städte, Verwaltungsgemeinschaften),
- Pflegeeinrichtungen (Ambulante Pflege, stationäre Pflege, Altenpflege)
- Staatliche Behörden (Bundesverwaltungen, Landesbehörden und -einrichtungen, Landesbetriebe),
- Verbände und Vereine (Abrechnung, Dienstleistungen, Sport, Fitness, Wellness),
- Verlagswesen (Autoren, Druckereien, Herausgeber, Verlage, Verleger),
- Versicherungen,
- Werbeagenturen (Event-Agenturen, Full-Service-Agenturen, Netagenturen, Webagenturen).
Zu den üblichen Kommunikationswegen bieten wir auch persönliche Beratungsgespräche durch Videokonferenzen an. Dabei können wir selbstverständlich alle etablierten Dienste verwenden. > Kontakt |